
Verbraucherschützer fordern den Einsatz des Basiszinses auch bei Dispokrediten.
Schuldner und Säumige können aufatmen: Zum 1. Januar 2012 ist der Basiszins von 0,37 auf 0,12 Prozent gesenkt worden, so ein Bericht von BÖRSE ONLINE. Der Wert, der vielfach zur Berechnung von Verzugszinsen herangezogen wird, wird zweimal im Jahr von der Bundesbank errechnet. Als Grundlage hierfür dient die Entwicklung des EZB-Leitzinses, der zuletzt von 1,25 auf 1,00 Prozent gefallen war. Für die Berechnung der Sollzinsen wird zumeist der Basiszins zuzüglich eines Aufschlags von den Kreditinstituten verlangt. Kündigt etwa eine Bank einen Hypothekenkredit, werden für die ausstehenden Forderungen pro Jahr Zinsen in Höhe des Basiszinses plus 2,5 Prozent angesetzt, derzeit also 2,62 Prozent.
Bei vielen Krediten Zinsobergrenze festgelegt
Der Aufschlag auf den Basiszins beträgt bei vielen Arten von Ausleihungen, wie etwa bei Konsumentenkrediten, fünf Prozent. Nur wenn die Bank in Einzelfällen einen höheren Schaden belegt, kann sie mehr verlangen. Auf der anderen Seite hat auch der Schuldner die Möglichkeit, einen geringeren Schaden geltend zu machen, wenn er ihn beweisen kann. Aber auch in anderen Bereichen, beispielsweise bei unbezahlten Rechnungen, wird der neue Basiszins 2012 herangezogen. Zahlt ein Kunde etwa die Handwerkerrechnung nicht innerhalb der üblichen Frist von 30 Tagen, wird der Basiszins plus fünf Prozent Aufschlag fällig, aktuell also 5,12 Prozent. Während dieser Aufschlag für sogenannte Verbrauchergeschäfte sogar im BGB festgelegt ist, kommt der Basiszins für Dispositionskredite nach wie vor nicht zum Einsatz.
Forderung der Verbraucherschützer: Basiszins auch für Dispokredite
Bislang wird weder der Basiszins für die Berechnung der Zinsen bei Dispositionskrediten herangezogen noch gibt es eine gesetzlich festgelegte Obergrenze. Dabei haben Verbraucherschützer entsprechende Forderungen schon vor längerer Zeit gestellt. Wie eine Untersuchung der Stiftung zeigt, liegt der Dispozins bei einigen Banken über 14 Prozent – ein Umstand, der nach Ansicht von Gerd Billen, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, nur noch als „Wucher“ bezeichnet werden kann. Dementsprechend verlangt er, dass auch für Dispokredite die Obergrenze von Basiszins plus fünf Prozent gilt.
Mit Material von BÖRSE ONLINE
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