
DSL: Kündigen kann beim Umzug zum Problem werden
Lange Zeit galt die Annahme, der Verbraucher könne einen bestehenden DSL-Vertrag kündigen, wenn der DSL-Anbieter ihm kein gleichwertiges Produkt am neuen Wohnort liefern kann. Nun entschied der BGH jedoch in einem konkreten Fall, dass der Kunde diese Möglichkeit zum Sonderkündigungsrecht nicht hat. Ein DSL-Kunde hatte geklagt, weil der Anbieter ihn nicht aus dem laufenden Vertrag entlassen wollte, obwohl er an seinem neuen Wohnort kein DSL nutzen konnte.
Umzug eröffnet nur „aus wichtigem Grund“ ein Sonderkündigungsrecht
In Deutschland gibt es immer noch einige „weiße Flecken“ – Orte, an denen kein DSL verfügbar ist. Verbraucher, die einen DSL-Vertrag mit einer langfristigen Laufzeit haben und an einen Ort ziehen, an dem sie kein DSL-Angebot nutzen können, haben rechtlich keine Handhabe. Zu den Gründen führte das Gericht unter anderem aus, dass es mittlerweile eine Vielzahl an vergleichbar günstigen Angeboten gäbe und der Abschluss eines Zwei-Jahres-Vertrags umgänglich sei, wenn man in nächster Zeit einen Umzug plane. Etwas anderes gilt jedoch bei einem Umzug aus wichtigem Grund, beispielsweise aus beruflichen Gründen.
DSL-Vertrage: Auf kurze Laufzeiten achten
Die meisten DSL-Anbieter haben mittlerweile auch sehr günstige Angebote, bei denen dem Kunden ein monatliches Kündigungsrecht zusteht. Die Preise hierfür unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von denen, die den Kunden für ein oder zwei Jahre binden. Beim Abschluss eines DSL-Vertrages sollte also ein Tarif gewählt werden, der jederzeit kündbar ist. Etwas anders gilt, wenn ein Umzug während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden kann, beziehungsweise sicher innerhalb eines Gebietes erfolgt, in dem DSL verfügbar ist.
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