
Gesetzliche Kranken-kassen dürfen private Zusatzversicherungen nur vermitteln.
Nur noch bis Ende des Jahres dürfen gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) ihren Versicherten eine private Auslandsreise-Krankenversicherung mit einer weltweiten Geltung kostenlos anbieten, so ein Bericht der dpa. Das Bundesversicherungsamt hat als Kassenaufsicht Anstoß an der bisherigen Regelung genommen. Aber auch das Bundesgesundheitsministerium teile nach Angaben eines Ministeriumssprechers diese Rechtsauffassung. Derzeit profitieren über zwei Millionen Versicherte von dieser kostenlosen Auslandsreise-Krankenversicherung.
GKV: Private Auslandreise-Krankenversicherung nur vermitteln
Begründet wird diese Auffassung damit, dass ein erweiterter Auslands-Krankenschutz laut Gesundheitsministerium nicht als eigene Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden darf. Es bestünde für dieses kostenlose Angebot keine gesetzliche Ermächtigung. Sie dürfen lediglich private Zusatzversicherungen vermitteln. Wie viele Krankenkassen nun ihr Angebot überarbeiten müssen, ist dem Bundesgesundheitsministerium bislang nicht bekannt.
Private Zusatzpolicen gelten weltweit
Während der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Krankenkassen nur für EU-Länder und solche Staaten gilt, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, gelten private Zusatzpolicen weltweit. Zudem kann es vorkommen, dass auch in EU-Ländern trotz des normalen Auslandsschutzes medizinische Behandlungen vom Patienten selbst zu bezahlen sind. Eine private Zusatzpolice kann in solchen Fällen schützen und übernimmt im Notfall auch den Rücktransport in die Heimat.
Mit Material von dpa
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