
Bei der privaten Krankenversicherung können Versicherte durch eigene Maßnahmen die Prämie senken.
Privatpatienten genießen bei ihrer privaten Krankenkasse viele Vorteile. Allerdings müssen sich auch mit regelmäßigen Beitragserhöhungen rechnen. Auch wenn 2012 zahlreiche private Kassen die Preise erhöhen, können Versicherte die Erhöhungen aber mit verschiedenen Maßnahmen umgehen. Beispielsweise lässt sich der Versicherer oder zumindest der Tarif wechseln. Dazu sollte man als betroffener Versicherungsnehmer eine Tarifberatung in Anspruch nehmen. Dabei kann sich vor allem ein Tarifwechsel finanziell lohnen. Nahezu jeder Kunde ist laut Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zu einem Tarifwechsel berechtigt. Doch nicht jeder Versicherer weist auf diese Möglichkeit hin.
Dauer der Mitgliedschaft entscheidend
Für einen privat Versicherten rechnet sich ein Krankenversicherungswechsel nur, wenn er erst wenige Jahre bei einer Privatkasse voll versichert ist. Altkunden mit einer Mitgliedschaft von sieben oder mehr Jahren haben zu hohe Altersrückstellungen aufgebaut, als dass sich ein Versicherungswechsel lohnen würde. Denn beim Wechsel gehen diese Rückstellungen verloren. Immerhin profitiert man bei der Altersrückstellung als privat Versicherter von einem Beitragsrabatt von circa 100 Euro pro Monat, so eine Faustformel.
Recht auf Tarifwechsel
Altkunden können jedoch von einem Tarifwechsel beim eigenen Versicherer profitieren, sofern dieser viele Tarifvarianten anbietet. Und obwohl manche Versicherung einen internen Wechsel verhindern möchte, hat jeder Bestandskunde ein Recht darauf, zumal mit dem Wechsel keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Will man auf andere Weise sparen, kann man Leistungen kürzen. Man kann beispielsweise bei einem eventuellen Krankenhausaufenthalt aus einem Einbett- ein Zweibettzimmer machen.
Großes Einsparpotenzial
Eine andere Einsparmöglichkeit ist der Selbstbehalt. Dabei trägt der Kunde einen Eigenanteil an den Leistungskosten. Dies lohnt sich insbesondere für gesunde Privatpatienten, die selten oder nur geringe Leistungen in Anspruch nehmen. Je höher man den Selbstgehalt ansetzt, desto niedriger fällt die monatliche Prämie aus. War man schon vor dem 01.01.2009 privat krankenversichert, kann man in den sogenannten Standardtarif wechseln. Das Leistungsspektrum dieses Tarifs entspricht dem der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei läuft man jedoch Gefahr, einen Großteil ärztlicher Behandlungskosten selbst tragen zu müssen, gibt die Verbraucherzentrale Main zu bedenken. Hat man nach dem 31.12.2008 erstmals zu einer privaten Krankenversicherung gewechselt, kann man sich für den Basistarif entscheiden, der ebenfalls auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen liegt. Dabei ist der Arzt jedoch nicht verpflichtet, den Privatpatienten zum Satz der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln.
Mit Material von Handelsblatt
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