
E-Plus darf Handy-Verträge nicht mehr aus geringfügigem Anlass sperren
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Mobilfunkanbieter E-Plus den Anschluss seiner Kunden nicht mehr aus geringfügigem Anlass sperren darf. Damit hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgreich gegen das Unternehmen geklagt. Der vzbv befand die betreffenden Vertragsklauseln als kundenfeindlich. Die Entscheidung des BGH geht auch an anderen Unternehmen der Mobilfunkbranche nicht spurlos vorüber: Die Vertragsklauseln bezüglich der Handy-Sperrung müssen überarbeitet werden.
Sperrung ohne Ankündigung kundenfeindlich
Der vzbv hat Klage eingereicht, da der Mobilfunkanbieter durch bestimmte Vertragsklauseln in der Lage war, den Handy-Anschluss seiner Kunden ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung zu sperren. Bereits ein Zahlungsrückstand in geringfügiger Höhe berechtigte das Unternehmen zur unmittelbaren Sperrung. Auch die Veranlassung zu einer nachträglichen Bankbürgschaft war in den Vertragsklauseln für den Fall verankert, dass der Kunde bei einem beliebigen Vertragspartner in Zahlungsverzug war. Acht von neun Klauseln muss E-Plus nun ändern. Lediglich die Klausel zur fristlosen Kündigung bei missbräuchlicher Verwendung bleibt bestehen.
Mit Material von Verbraucherzentrale Bundesverband
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