Wie setzt sich der Strompreis zusammen? – Teil 6: Stromsteuer

Staatliche Abgaben machen einen Großteil der Strompreise für Endkunden aus

Gerade wenn die Strompreise steigen, werden häufig Beschaffungskosten, Netzentgelte und EEG-Umlage zitiert. Oftmals wissen Verbraucher aber nicht, was es mit den unterschiedlichen Bestandteilen des Strompreises auf sich hat. Auch bei der Gewichtung der einzelnen Komponenten herrscht häufig Verwirrung. Für den Endkunden besteht der Strompreis erst einmal aus einem Grund- und einem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und wird pro Monat oder Jahr ausgewiesen. In ihm enthalten ist meist der bürokratische Aufwand für Rechnungsstellung, Verbrauchsmessung usw. Mit dem Arbeitspreis hingegen wird der individuelle Verbrauch in Kilowattstunden abgerechnet. Bestandteile wie die EEG-Umlage oder Steuern können bereits im Arbeitspreis enthalten oder aber in der Rechnung separat aufgeführt sein.

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  • Stromsteuer

Als wichtige Maßnahme im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurde im April 1999 die Stromsteuer in Deutschland eingeführt. Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer und wird im deutschen Steuergebiet auf elektrischen Strom erhoben. Grundlage dafür sind das Stromsteuergesetz (StromStG) sowie die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV). Die Stromsteuer beträgt aktuell 20,50 Euro für eine Megawattstunde, bestimmte Steuervergünstigungen, z. B. bei erneuerbarer Energie, sind jedoch möglich.

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Bild: © Kathrin39 – Fotolia.com

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